Willkür der Behörden oder doch nur eigene Dummheit?
Gestern war es endlich so weit: Mein Termin beim Arbeitsamt für meine Leistungsberechnung stand an.
Vorab sei erklärt, daß ich mich bereits am 28.08. arbeitslos gemeldet habe, die Kollegin beim Amt von einer eigenen Kündigung wußte und mir auf mein Nachfragen erklärte, dieser späte Termin (fast 2 Monate später) genügte, da das Arbeitsamt ja rückwirkend zum Monatsende zahle.
Ich also zur vereinbarten Uhrzeit mit tausenden Unterlagen zum Amt.
Hm… eine kleine Ewigkeit und ein Gespräch mit der Teamleiterin später, stand fest: ich bekomme die Sperre über 3 Monate.
Eigentlich hab ich ja damit gerechnet – also nicht wirklich ein Grund, sich zu ärgern.
Im Gegenteil: auf zum JobCenter, denn ich weiß, man hat die Möglichkeit, ALG II zu beantragen, daß man dann minus 30 % erhält. Bedeutet: es reicht grad so zum Überleben (doch, schließlich besser als nichts).
Erstaunlich schnell wurde dort gearbeitet und bald saß ich der zuständigen Dame gegenüber. Sie begann auch sofort meine Daten etc. in ihren PC einzugeben (hatte ich mir vorab schon mal zu Haus runter geladen und ausgefüllt).
Doch dann ging der Teil los, der mich innerlich ziemlich zum Kochen brachte: in meinem großen, vollen Hefter waren nicht alle Unterlagen drin, die erforderlich waren. Dabei hatte ich mich so bemüht, alles zu organisieren, was im Internet aufgeführt war, warum nutzen die den Platz nicht und führen alles auf? *grübel*… Eigentlich hätte sie den Antrag so nicht bearbeiten können. Die Frau hatte jedoch ein Einsehen und gab meinem Antrag den nötigen Eingangsstempel. Nun werd ich schnellstmöglich noch einige Dinge besorgen und dann geht das seinen Gang – dachte ich…
In meinem Kopf formte sich eine Frage: “Ab wann ist dann mit der Leistung zu rechnen?”
Hätte ich nur nicht gefragt – obwohl, dann wäre der Schreck später gekommen:
1. dauert die Berechnung bis zu 4 Wochen (obwohl mir das heftig lang erscheint – aber, dann leben meine Tochter und ich halt von Luft bis dahin und meine Vermieterin findet das sicher auch Spitze, wenn die Miete nen Monat später kommt)
2. zahlt das JobCenter nicht rückwirkend (wie das Arbeitsamt) sondern erst ab Tag der Antragsabgabe (was bedeutet: wir bekommen erst ab 20.10. Geld – also für 19 Tage 0 EUR, da ab 01.10. arbeitslos)
Ziemlich verdattert habe ich die Dame angeschaut. Wie bitte soll das gehen? Schließlich hatte ich nur die Aussage vom Arbeitsamt, daß der 20.10. reicht als Tag der Berechnung.
Nun ja, die Mitarbeiterin war erstaunt, daß nirgends (also auch auf meiner Einladung vom Amt) ein Hinweis stand, daß ich bei Sperrung zum JobCenter vorab gehen solle. Auch mündlich war da Null die Rede von
Doch: sie meinte, ich solle dann gegen den Bescheid vom JobCenter Widerspruch einlegen und die Sachlage erklären.
Boah – nun hoffe ich sehr, daß das funzt und das JobCenter mir da entgegenkommt, denn sonst…
Ich weiß: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und entsprechend ärgere ich mich über mich selbst…
Und doch: nur ein winziger Hinweis vom Arbeitsamt…
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Eine Antwort
Da haben die Dir ja ein ganz schönes Ei gelegt, vielleicht hätte man das herausfinden können.
Aber in Ordnung finde ich das auch nicht, ich meine die Dame vom Amt wusste doch um was es geht und wie die Sachlage ist.
Da kann man eigentlich nur den Kopf schütteln und mal wieder sehen wie laut der Amtsschimmel wiehern kann.